AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auf die Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und Beauftragten, im folgenden „DJ Costa“ genannt, finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:
1. ALLGEMEINES
Für Leistungen finden ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. OFFERTEN UNS ABSCHLUSS
Alle Offerten von DJ Costa sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn DJ Costa ein entsprechender Vertrag, falls gewünscht, in Textform (schriftlich oder elektronisch) an den Auftraggeber sendet. Zusagen können zu ihrer Gültigkeit auch per E-Mail in Schriftform (schriftlich oder elektronisch) festgehalten werden.
3. LEISTUNGEN
DJ Costa bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:
Durchführung von DJ-Services der vereinbarten Veranstaltung laut Offerte. Das gilt für Hochzeiten, Firmenveranstaltungen, Private Veranstaltungen und Club Gigs.
Bereitstellung von Tontechnik mit geschultem Personal (DJ).
4. ANMELDUNG & LIZENZAHLUNG AN DIE SUISA
Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z.B. der Diskotheken-Betreiber, Location Betreiber oder der Organisator einer Veranstaltung verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die SUISA. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der SUISA. https://www.suisa.ch/de/Kunden.html.
Bei privaten, nicht-öffentlichen Veranstaltungen wie Hochzeiten, Geburtstagsfeiern oder Firmenanlässen, gelten andere Regelungen als bei öffentlichen Events. Grundsätzlich müssen solche privaten Veranstaltungen NICHT bei der SUISA gemeldet werden, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
Geschlossene Gesellschaft – d.h. nur geladene Gäste (z.B. Freunde, Familie, Mitarbeitende).
Kein öffentlicher Zugang – die Veranstaltung ist nicht öffentlich beworben (kein Ticketverkauf, keine Flyer, kein Einlass für Fremde).
Kein kommerzieller Zweck – es wird kein Eintritt verlangt, und die Veranstaltung dient nicht der Gewinnerzielung.
5. PREISE
Alle in Offerten und Buchungsbestätigungen genannten Preise sind von der Mehrwertsteuer befreit. Falls der Weg zum Veranstaltungsort über eine Stunde beträgt, fällt eine Übernachtung an. Kosten für den Autoverlad, Schiffsgebühren oder sonstige nicht vermeidbare Transportspesen fallen an den Auftraggeber. Beauftragte Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet. Die Gage ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung.
6. LEISTUNGSSTÖRUNG
Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung bei DJ Costa anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.
7. AUFTRAGSSTORNIERUNG
Auftragsstornierung durch den Auftraggeber:
Bei Stornierung eines bereits bestätigten Auftrages wird die Vorauszahlung als Konventionalstrafe betrachtet und muss von DJ Costa nicht zurückerstattet werden. Ein Auftrag gilt als bestätigt, sobald die Offerte in schriftlicher Form per E-Mail bestätigt wird. Der Auftrag gilt ebenfalls als bestätigt, wenn der Kunde die Offerte in Bexio (Business Software for Small Businesses and Startups | bexio) mit «Accept» bestätigt. Ungewollte Bestätigungen müssen innert 24 Stunden nach der Bestätigung schriftlich revidiert werden.
Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Auftraggeber zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.
Auftragsstornierung durch DJ Costa:
Ein Rücktritt seitens DJ Costa ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle wird durch den Partner tablerockers.ch Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich zu erfolgen.
8. LEISTUNGSVERZUG
Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Offerte bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum seiner Zahlungsverpflichtung nach. Vom Verzugszeitpunkt an ist DJ Costa berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrent-Kredite zu berechnen.
9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
DJ Costa ist grundsätzlich berechtigt, nach Auftragserteilung 50% des vereinbarten Betrags als Anzahlung zu verlangen. Die restlichen 50% sind in der Woche der Veranstaltung, bis spätestens einen Tag vor der Veranstaltung im Voraus zu zahlen. Eine Zahlung per Scheck oder Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto von DJ Costa verbindlich gutgeschrieben ist. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt der Auftraggeber seine Zahlungen ein oder löst die Bank dessen Schecks nicht ein, so ist DJ Costa zum sofortigen Rücktritt ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen von DJ Costa sofort in einem Betrag fällig. Werden DJ Costa Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit der Auftraggebers in Frage stellen, behält sich DJ Costa das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. DJ Costa ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.
10. NUTZUNG VON ÜBERMITTELTEN INFORMATIONEN
Der Auftraggeber darf übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Locations, Discjockeys und Einsatzkräfte, über die DJ Costa Informationen geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung von DJ Costa für andere Veranstaltungen genutzt werden. Bei Zuwiderhandlung steht DJ Costa die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber die betreffenden Informationen von DJ Costa übermittelt worden wären. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben DJ Costa vorbehalten.
11. ANWENDBARES RECHT
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen DJ Costa und dem Auftraggeber gilt Schweizer Recht.
12. GERICHTSSTAND
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Beauftragten als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.